Bayerns Innenminister fordert Freiheitsstrafe für Verbreitung von "Killerspielen"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will ein rasches Verbot von "Killerspielen" in Deutschland. Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen drohe gegenüber Gewalt abzustumpfen.
Wie das Bayerische Staatsministerium [..] bekannt gab, fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein rasches Verbot von "Killerspielen" in Deutschland. Dies unterstrich er bei einem Expertengespräch in Berlin, an dem auch der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Prof. Dr. Christian Pfeiffer, und der Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl teilnahmen.
Herrmann: "Ich halte den derzeitigen Jugendschutz bei Computerspielen für völlig unzureichend. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen, an deren erster Stelle
ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele im Strafgesetz mit
Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder einer empfindlichen Geldstrafe steht. Das strafrechtliche Verbot von verharmlosenden und verherrlichenden Gewaltdarstellungen im bisherigen § 131 des Strafgesetzbuches ist wirkungslos, da es nicht auf Computerspiele zugeschnitten ist."
Herrmann verwies auf eine Bundesratsinitiative Bayerns von Januar 2007 zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen. Nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag soll vor allem ein neuer Straftatbestand geschaffen werden,
mit dem die Herstellung und der Vertrieb von Spielprogrammen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, unter Strafe gestellt werden sollen. "Wir werden weiter für ein Darstellungs- und Verbreitungsverbot solch Ekel erregender Spiele kämpfen. Menschenverachtende, grausame Gewalttätigkeiten, bei denen der Spieler auch noch Pluspunkte dafür erhält, dass er seine Gegner auf möglichst grausame Weise zu Tode quält, gehören weder in Kinder- noch in Erwachsenenhände, sondern schlichtweg verboten. Es gibt kein Recht auf den Konsum von exzessiver Gewalt".
DIe Bayern schon wieder ...